Gleitsichtbrillen nicht online bestellen!

So lautetet das unmissverständliche Fazit der WDR Verbrauchersendung „Haushalts-Check“. In einer ungewöhnlich kompetenten und sehr gründlich recherchierten Sendung werden die Verbraucher über Grenzen des Machbaren im Internethandel hingewiesen. Insbesondere was die teuren Gleitsichtbrillen angeht steht am Ende der Sendung eine klare Warnung im Zentrum, trage diese Brille nicht, sie kann gefährlich sein. Die geprüften Optiker geben in der Summe ein sehr gutes Bild ab.

https://www1.wdr.de/fernsehen/haushalts-check/sendungen/brille-106.html

Mogelpackung Brille – Klarer Durchblick oder teure Verbrauchertäuschung?

Der Haushalts-Check mit Yvonne Willicks

43:48 Min.
Verfügbar bis 07.04.2022
WDR

Der Zentralverband der Augenoptik „Grundsätzlich sieht der ZVA den Online-Verkauf von Korrektionsbrillen kritisch, egal, ob es sich um eine Gleitsichtbrille handelt oder eine Einstärkenbrille.“
„Diverse Gerichte haben bestätigt, dass Brillen aus dem Internet oft nicht die DIN-Norm erfüllen (siehe Positionspapier, Infokasten „Einschlägige Gerichtsurteile“). Weil solche Brillen neben nicht optimaler Sicht und damit verbundenen Gefahren zu Problemen wie Schwindel oder Kopfschmerzen führen können, müssten diese als gesundheitsgefährdende Medizinprodukte eingestuft werden und dürften nicht ohne weiteres vertrieben werden. Aus diesem Grund hat der Bundesgerichtshof vorherige Gerichtsurteile hierzu bestätigt und Anbieter von Gleitsichtbrillen, die ohne die oben genannten Parameter hergestellt werden, verpflichtet, per Warnhinweis gut für den Kunden sichtbar darauf hinzuweisen, dass die Nutzbarkeit im Straßenverkehr eingeschränkt ist. Auch dürfen solche Brillen nicht mit dem Attribut „in Optiker-Qualität“ beworben werden. Es ist also keineswegs gesetzlich in Ordnung, eine Korrektionsbrille online zu verkaufen, wenn
wichtige Messungen nicht in der Form durchgeführt wurden, wie sie für die fachgerechte Herstellung vorgeschrieben sind.“
„Und selbst, wenn man augenscheinlich gut sieht, bringt man Beschwerden wie Schwindel oder Kopfschmerzen nicht immer direkt mit der neuen, nicht richtig angepassten Brille in Verbindung. Auch über den Straßenverkehr hinaus kann eine solche Brille unserer Ansicht nach z.B. im Haushalt eine Gefahr darstellen, was allerdings bisher von den Gerichten bislang nicht behandelt wurde. In diesem Sinne sind unabhängige Tests und die Berichterstattung in den Verbrauchermedien unerlässlich zur Aufklärung.“