Der Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) hat Tchibo und dessen Kooperationspartner 4Care GmbH (www.lensbest.de) wegen des ab Januar 2013 geplanten Verkaufs von Gleitsichtbrillen abgemahnt. Der Kaffeeröster kündigte diese Onlineaktion Ende November in einer Pressemitteilung unter der Überschrift an: „Nicht länger eine Frage des Preises: Hochwertige Gleitsichtbrillen mit Qualitätsgläsern bei Tchibo“.
Der Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) hat Tchibo und dessen Kooperationspartner 4Care GmbH (www.lensbest.de) wegen des ab Januar 2013 geplanten Verkaufs von Gleitsichtbrillen abgemahnt. Der Kaffeeröster kündigte diese Onlineaktion Ende November in einer Pressemitteilung unter der Überschrift an: „Nicht länger eine Frage des Preises: Hochwertige Gleitsichtbrillen mit Qualitätsgläsern bei Tchibo“.
„Dieser von Tchibo behauptete Anspruch ist in keiner Weise mit der tatsächlichen Qualität der angekündigten Gleitsichtbrillen vereinbar“, erklärt Thomas Truckenbrod, Präsident des ZVA. So hat unlängst auch das Landgericht Kiel in einem rechtskräftigen Urteil vom 30.10.2012 dem Kooperationspartner 4Care GmbH bescheinigt, dessen Brillen könnten Kopfschmerzen, Unwohlsein oder Schwindel zur Folge haben.
Aus Sicht des ZVA ist es grob wettbewerbswidrig und nicht hinzunehmen, die von den Kooperationspartnern vertriebenen Brillen in „Optiker-Qualität“ oder als „hochwertig“ anzupreisen; zudem sollten die Verbraucher von Tchibo auch über die eingeschränkte Verwendungsmöglichkeit der Brillen aufgeklärt werden: Denn beispielsweise im Straßenverkehr sollten solche Brillen keinesfalls getragen werden.