Neues RAL Gütezeichen für optometrische Leistungen

Detaillierte Anforderungen von Anamnese bis Screening und Beratung

Bonn, 18.05.2020 – Optometristen leisten mit ihren Gesundheitsdienstleistungen rund um das visuelle System, zu dem Auge, Netzhaut und Sehnerv zählen, einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Sehfähigkeit der Menschen. Ihre Tests und Messungen ermitteln nicht nur die Korrektionswerte für Brillengläser, sondern stellen auch krankhafte Auffälligkeiten am Auge fest, die eine Behandlung durch den Augenarzt erforderlich machen. Die Tätigkeit der Optometristen erfordert aus diesem Grund ein Höchstmaß an Präzision und Zuverlässigkeit. Mit dem neuen RAL Gütezeichen Optometrische Leistungen dokumentieren Optometristen ab sofort, dass sie genau definierte Grundanforderungen an ihre angebotenen Leistungen erfüllen.

Die Kriterien für die Vergabe des RAL Gütezeichens Optometrische Leistungen, die Güte- und Prüfbestimmungen, gelten für alle Schritte einer Untersuchung. Dazu gehören die Anamnese, die Refraktionsbestimmung zur Ermittlung der Fehlsichtigkeit und des erforderlichen Augenglases, die Visus- bzw. Sehschärfebestimmung, die Untersuchung des vorderen und hinteren Augenabschnitts sowie die Ergebnisbesprechung und Empfehlung. Zu den besonderen Leistungen zählt das Screening. Damit stellen Optometristen sehleistungsmindernde Auffälligkeiten fest, die gegebenenfalls von einem Augenarzt behandelt werden müssen. Dabei kann es sich beispielsweise um Farbsinnstörungen, Grünen Star, Grauen Star und Erkrankungen der zentralen Netzhaut handeln.

Bestandteil der Güte- und Prüfbestimmungen sind auch die Funktionsfähigkeit der eingesetzten Messinstrumente und die Verpflichtung der Optometristen, regelmäßig Weiterbildungsmaßnahmen zu besuchen und dies nachzuweisen. Um die Zuverlässigkeit ihrer Leistungen sicherzustellen, sind die Gütezeichenbenutzer zu einer kontinuierlichen Eigenüberwachung verpflichtet und unterliegen einer mindestens einmal jährlich stattfindenden Fremdüberwachung  durch neutrale externe Experten.

Informationen zu RAL

Für die Anerkennung von RAL Gütezeichen im Produkt- und Dienstleistungsbereich ist seit 1925 RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung zuständig. Die zuverlässige Einhaltung des hohen Qualitätsanspruchs wird durch ein dichtes Netz stetiger Eigen- und Fremdüberwachung gesichert, dem sich die Hersteller und Anbieter freiwillig unterwerfen. Als objektive und interessensneutrale Kennzeichnung werden RAL Gütezeichen den wachsenden Ansprüchen der Verbraucher gerecht und stehen für deren Schutz. Auch die weiteren Geschäftsbereiche RAL FARBEN, RAL UMWELT und RAL LOGO LIZENZ befassen sich in unterschiedlichster Ausprägung mit dem Thema Kennzeichnung.

Kontakt
Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen e.V.
Geschäftsführender Vorstand: Herr Wolfgang Cagnolati
Alexanderstraße 25a
40210 Düsseldorf
Tel.: 0211 – 86 32 35 0
Fax: 0211 – 86 32 35 35
E-Mail: info@optometrist.de
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