9,3 Tage pro Jahr waren Mitarbeiter in der Augenoptik im Jahr 2016 aus Krankheitsgründen nicht arbeitsfähig. 2015 lag der durchschnittliche Wert bei 8,7 Tagen, immer gerechnet über eine 7-Tage Woche.
9,3 Tage pro Jahr waren Mitarbeiter in der Augenoptik im Jahr 2016 aus Krankheitsgründen nicht arbeitsfähig. 2015 lag der durchschnittliche Wert bei 8,7 Tagen, immer gerechnet über eine 7-Tage Woche.
Damit haben sich die durchschnittlichen Krankheitszeiten zwar geringfügig erhöht, liegen damit aber immer noch deutlich unter dem Wert aller Branchen, der, wie die Techniker Krankenkasse aktuell veröffentlicht hat, durchschnittlich 15,25 Tage umfasst. Die absoluten Werte der AKA und der Techniker Krankenkasse sind nicht zu hundert Prozent vergleichbar, da die Krankenkassen auch die Krankheitszeiten oberhalb von sechs Wochen erfassen, die in den Daten der AKA nicht enthalten sind. Insgesamt ist aber immer noch davon auszugehen, dass Augenoptiker trotz der Steigerung deutlich geringere Fehlzeiten als der Durchschnitt aller Arbeitnehmer in Deutschland aufweisen.
Welche Gründe in der Augenoptik für einen leichten Anstieg sorgen, darüber kann nur gemutmaßt werden. Ein Grund könnte sein, dass Kundenkontakte die Wahrscheinlichkeit für Grippe- und Erkältungskrankheiten erhöhen. Hinzukommen eventuell auch die gestiegenen Anforderungen an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, da immer mehr Unternehmen in der Augenoptik über Personalknappheit klagen.
Die durchschnittliche Dauer eines Krankheitsfalls von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Augenoptik ist von 5,5 Tagen auf 5,4 Tage leicht gesunken. Statistisch kommt ein Mitarbeiter damit im Jahr auf durchschnittlich 1,7 Krankheitsfälle.
Die AKA als brancheneigene Ausgleichskasse mit über 2.600 Mitgliedsunternehmen versichert ausschließlich Augenoptiker und Hörakustiker. Die oben beschriebenen, geringeren Krankheitszeiten und die effiziente Verwaltung ermöglichen einen vergleichsweise günstigen Beitrag. Die AKA zeichnet sich insbesondere durch die Flexibilität bei den Beitragserstattungsätzen und die persönliche Betreuung aus.
Wenn Sie für die gesetzlichen Pflichtumlagen noch kein Mitglied bei der AKA sind, melden Sie sich jetzt an oder geben Sie für eine Kontaktaufnahme diese Information an Ihren Steuerberater weiter.