Krankenstand in der Augenoptik 2017 leicht angestiegen

9,7 Tage pro Jahr waren Mitarbeiter in der Augenoptik im Jahr 2017 aus Krankheitsgründen nicht arbeitsfähig. 

9,7 Tage pro Jahr waren Mitarbeiter in der Augenoptik im Jahr 2017 aus Krankheitsgründen nicht arbeitsfähig. 
2016 lag dieser Wert bei 9,3 Tagen, immer gerechnet über eine 7-Tage Woche. Damit haben sich die durchschnittlichen Krankheitszeiten zwar geringfügig erhöht, liegen damit aber immer noch deutlich unter dem Wert aller Branchen und Wirtschaftszweige, der durchschnittlich 15,12 Tagen umfasst. Dies sind Zahlen, die jedes Jahr von der Techniker Krankenkasse erhoben werden. Die absoluten Werte der AKA und der Techniker Krankenkasse sind zwar nicht zu hundert Prozent vergleichbar, da die Krankenkassen auch die Krankheitszeiten oberhalb von sechs Wochen erfassen, die in den Daten der AKA nicht enthalten sind. Insgesamt ist aber immer noch davon auszugehen, dass Augenoptiker trotz der Steigerung deutlich geringere Fehlzeiten als der Durchschnitt aller Arbeitnehmer in Deutschland aufweisen.
Welche Gründe in der Augenoptik für einen weiteren leichten Anstieg sorgen, darüber kann nur gemutmaßt werden. Ein Grund könnte sein, dass Kundenkontakte die Wahrscheinlichkeit für Grippe- und Erkältungskrankheiten erhöhen. Hinzukommen unter Umständen auch die gestiegenen Anforderungen an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, da immer mehr Unternehmen in der Augenoptik über Personalknappheit klagen.
Die durchschnittliche Dauer eines Krankheitsfalls in der Augenoptik ist von 5,4 Tage auf 5,56 Tage leicht gestiegen. Statistisch kommt ein Mitarbeiter damit im Jahr auf durchschnittlich 1,7 Krankheitsfälle. 
Die AKA als brancheneigene Ausgleichskasse mit ca. 2.600 Mitgliedsunternehmen versichert ausschließlich Augenoptiker und Hörakustiker. Die oben beschriebenen, geringeren Krankheitszeiten und die effiziente Verwaltung ermöglichen einen günstigen Beitrag. Neben den günstigen Beiträgen, von denen augenoptische Betriebe profitieren können, zeichnet sich die AKA insbesondere durch die schnelle Erstattung der Beiträge mit dem demensprechenden Liquiditätsvorteil und die persönliche Betreuung aus.
Wenn Sie für die gesetzlichen Pflichtumlagen U1 und U2 noch kein Mitglied bei der AKA sind, melden Sie sich jetzt an oder geben Sie für eine Kontaktaufnahme diese Information an Ihren Steuerberater weiter.
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